Verzögerung am Bau löst Heimfall aus. Erbbaurecht fällt zurück an Gemeinde – ohne Entschädigung.
Gemeinden können in Erbbaurechtsverträgen regeln, dass der Vertrag vorzeitig beendet wird – also der Heimfall ausgelöst wird – wenn Erbbauberechtigte gegen eine Bauverpflichtung innerhalb einer bestimmten Frist verstoßen. In aller Regel werden Erbbauberechtigte in diesem Fall für die ...