5. Oktober 2023

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Das Erbbaurecht gewährt ein dingliches, veräußerliches und vererbliches Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben. Für den Grundstückseigentümer ist das Erbbaurecht eine interessante Alternative zum Verkauf, da das Grundstück nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit wieder an den Eigentümer zurückfällt. Auch für einen Investor kann das Erbbaurecht in Zeiten steigender Grundstückspreise und Bauzinsen wirtschaftlich interessant sein, da er keinen Kaufpreis, sondern nur eine jährliche Erbpacht zu entrichten hat, die deutlich niedriger ausfällt.

Ob das Bauwerk zur Zeit der Begründung des Erbbaurechts schon besteht oder von dem Berechtigten erst errichtet wird, ist dabei gleichgültig. Das Erbbaurecht kann damit auch als Instrument für die Sanierung und den Umbau bereits bestehender Bauwerke herangezogen werden.

Ochs Rechtsanwälte verfügen über eine ausgewiesene Praxiserfahrung im Zusammenhang mit der Gestaltung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen und den damit zusammenhängenden Rechtsfragen. Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.


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