Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 01.01.2024 ändern sich verschiedene Regelungen der §§ 705 ff. BGB zum Recht der GbR. Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die bislang noch nicht über einen Gesellschaftsvertrag verfügen, wird dringend empfohlen, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren.
Bestehende Gesellschaftsverträge sollten im Hinblick auf die anstehende Gesetzesänderung auf Anpassungsbedarf überprüft werden, insbesondere hinsichtlich der Regelungen zur Geschäftsführung, Vertretung und Erbfolge.
Ochs Rechtsanwälte erarbeiten gemeinsam mit ihren Mandanten maßgeschneiderte Vertragsgestaltungen und beraten einzelfallbezogen über auftretende Fragen des Gesellschaftsrechts.