9. Januar 2025

News

Beim Immobilienverkauf wird die Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel regelmäßig ausgeschlossen. Der Käufer kann damit keine Mängelgewährleistungsrechte, insbesondere wegen versteckter Sachmängel oder Fehlens einer bestimmten Eigenschaft der Immobilie, gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

Dies gilt jedoch nicht für arglistig verschwiegene Mängel und für Zusicherungen des Verkäufers über eine bestimmte Beschaffenheit der Immobilie.

In einem neueren Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg, vom 06.11.2023, Aktenzeichen: 12 U 84/23 wurde klargestellt, dass die aus einem vermieteten Grundstück angegebenen erzielten Mieterträge Gegenstand einer von den Kaufvertragsparteien vereinbarten Beschaffenheit des Grundstücks sein können.

Das Gericht stellte ferner klar, dass durch Auslegung zu ermitteln ist, mit welchem Inhalt eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Der Verkäufer einer Immobilie haftet demnach gegebenenfalls nicht nur für eine bestimmte erzielbare Miete des Verkaufsobjekts, sondern sogar auch dafür, dass der Kaufgegenstand einen bestimmten baulichen Zustand aufweist, der die versprochene Nutzung objektiv ermöglicht (Orientierungssatz, Oberlandesgericht Naumburg, ebenda).

Rechtsanwälte Ochs haben langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Grundstückskaufverträgen, sowie der rechtlichen Begleitung großer Immobilienprojekte.

Wir beraten Sie in allen Vertragsangelegenheiten und verhandeln die entscheidenden Inhalte mit den jeweiligen Vertragspartnern. Gerne werden wir Sie bei der Umsetzung von Immobilienprojekten und dem Verkauf von Grundstücken und Immobilien umfassend beraten und unterstützen.


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