14. Dezember 2016

News

Zwischenzeitlich konnte unsere Kanzlei auch im Beschwerdeverfahren vor dem OLG Düsseldorf im laufenden Vergabenachprüfungsverfahren für unsere Mandantin, eine gemeinnützige Gesellschaft im Bereich des Gesundheitsbereich, eine erfolgreiche Entscheidung erstreiten. Nachdem wir bereits in dem Verfahren vor der zuständigen Vergabekammer des Bundes obsiegt haben (zum Bericht), wurde die dagegen eingelegte Beschwerde durch das OLG Düsseldorf vollumfänglich zurückgewiesen. Das Gericht hat unterstrichen, dass die Rechte unserer Mandantin als Antragstellerin durch die Missachtung bestimmter subjektiver Rechte und Verfahrensgarantien verletzt wurden.

Diese Entscheidung ermöglicht es unserer Mandantin nun weiterhin die von ihr angestrebten Ziele zu verfolgen. Darüber hinaus hat die wichtige Entscheidung des OLG für diesen speziellen Bereich des Gesundheitsmarktes klargestellt, dass dort die Grundsätze von Transparenz und Gleichbehandlung in aller Regel nur durch geordnete Vergabeverfahren gewährleistet werden können.

Wir bieten unseren Mandanten eine starke Verteidigung ihrer Rechte und Interessen auch in solch komplexen Verfahren wie einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren. Dabei behalten wir auch bei Streitigkeiten über mehrere Instanzen die Ziele und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten im Blick und bieten so ein wichtiges Mittel zur Verwirklichung der strategischen und unternehmerischen Planung unserer Mandanten.

Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Dr. Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

 


Durch die Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Um das beste Surferlebnis dieser Seite zu garantieren, sind die Grundeinstellungen auf „Cookie zulassen“ eingestellt. Wenn Sie mit dieser Einstellung einverstanden sind klicken Sie bitte auf „Akzeptieren“.

Schließen