12. April 2016

News

Auf EU-Ebene wurde bereits 2013 die Verordnung über die Onlinebeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (Verordnung EU Nr. 524/2013 vom 21.05.2013) verabschiedet. Diese verschafft Verbrauchern die Möglichkeit, bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Onlinebestellungen sogenannte Schlichtungsstellen anzurufen und außergerichtlich darüber eine Einigung mit den Onlinehändlern bzw. -unternehmen zu finden. Im Gegenzug dazu werden den Inhabern solcher Onlinehandel einige Pflichten auferlegt, die bereits aufgrund der unmittelbaren Wirkung in den Mitgliedstaaten ab dem 09.01.2016 gelten. Dazu zählt unter anderem die Pflicht zur Veröffentlichung eines speziellen Links zu einer neu eingerichteten OS-Plattform.

Damit einhergehend muss auch auf die weiteren Informationspflichten des auf Bundesebene verabschiedeten und demnächst in Kraft tretenden Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) hingewiesen werden, welches die Verordnung konkretisiert und weitere Anforderungen an Onlinehändler und -unternehmen stellt.

Damit auch eine rechtzeitige Reaktion auf gesetzliche Änderungen für unsere Mandanten umsetzbar ist, ist eine regelmäßige und zeitnahe Verfolgung einzelner Gesetzgebungsverfahren auf Bundes- aber auch auf EU-Ebene notwendig.

Wir informieren und beraten unsere Mandanten umfassend im Bereich des Onlinehandels, der aufgrund seiner zunehmenden Bedeutung auch verschärften Regulierungen unterworfen ist.

Ansprechpartner bei Ochs Rechtsanwälten ist Frau Rechtsanwältin Michaela Müller.


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