4. Dezember 2014

News

In der Praxis ist Immobilienvermögen häufig in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts als Eigentümer der Immobilie strukturiert. Insbesondere bei „alten“ Gesellschaften ist die Gesellschaftsstruktur häufig überholt, zu komplex oder im Rahmen von doppelstöckigen Gesellschaftsstrukturen redundant. Spätestens im Rahmen der familiären Vermögensnachfolge stellt sich die Frage, wie die Gesellschaftsstruktur den aktuellen Bedürfnissen und künftigen Beteiligungsverhältnissen angepasst werden kann.

Seit vielen Jahren beraten wir Mandanten regelmäßig im Rahmen der zivil- und gesellschaftsrechtlichen Restrukturierungsmöglichkeiten. Im Fokus steht neben der Gestaltung von Übertragungsverträgen und der Vorbereitung der erforderlichen Beschlussfassungen auch die Neufassung des häufig überkommenen Gesellschaftsvertrages. In bestimmten Fällen bietet es sich an, Regelungen über „Gesellschafterstämme“ mit aufzunehmen.

Als Alternative zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts kommt die Gestaltung in der Rechtsform einer vermögensverwaltenden Kommanditgesellschaft in Betracht. Unter dem Aspekt der Vermögensnachfolge lassen sich bei dieser Gestaltung verschiedene Vorteile ausmachen. So können die „übertragenden“ Eltern sich die uneingeschränkte Geschäftsführung und die unentziehbare Vertretungsmacht einräumen lassen. Durch die Gestaltung mit Nießbrauchsvorbehalt lassen sich Stimmrechte zu Gunsten der Eltern verschieben. Die Beteiligung Minderjähriger lässt sich gestalten, indem eine familiengerichtliche Genehmigung vermieden werden kann.

Wir beraten unsere Mandanten im Vorfeld von Restrukturierungsmaßnahmen individuell, um die optimale Rechtsgestaltung zu entwickeln.

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