17. Oktober 2019

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Zur eigenen Selbstregulierung, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung von Gesetzen oder eigenen internen Richtlinien, bietet es sich für Unternehmen an, ein Risikomanagement in Form einer Compliance-Richtlinie vorzuhalten.

Im juristischen Bereich beschreibt man mit dem Begriff Compliance die Einhaltung von Regeln in Form von Recht und Gesetz. Der Begriff wird als Synonym für Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverstößen genutzt. Gerade im unternehmerischen Zusammenhang steht Compliance für die Gesamtheit aller betrieblichen Maßnahmen, die das rechtmäßige Verhalten aller Unternehmensangehörigen sicherstellen.

Das Erstellen einer derartigen Compliance-Richtlinie bedarf umfangreicher rechtlicher Kenntnisse, da das Spektrum etwaiger Haftungsrisiken für Unternehmen sehr breit ist. So sind grundsätzlich aus allen großen Teilbereichen des Rechts Gesetze zu beachten, beispielsweise das Arbeitsrecht, insbesondere das Arbeitsschutz-, Arbeitszeit- oder auch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, aus dem öffentlichen Recht, z. B. das Datenschutzrecht oder das Geldwäschegesetz, wie auch das Strafrecht, dort insbesondere die Tatbestände zur Insolvenzverschleppung, Betrug oder Untreue.

Durch das Aufzeigen zu beachtender Gesetze und Richtlinien für den unternehmerischen Zweck wird einerseits beim Unternehmer eine gewisse Sensibilität hergestellt, was zu einem verbesserten betrieblichen Klima führt, gleichzeitig aber auch eine Haftungsrisikominimierung nach sich zieht, andererseits aber auch Möglichkeiten aufzeigt, wie bei Rechtsverstößen eine Schadensminimierung durchgeführt werden kann und gegenüber welchen Aufsichtsbehörden eine Erklärpflicht entsteht. Eine Compliance-Richtlinie verbessert somit die Stellung der einzelnen Mitarbeiter, da diese gleichberechtigt behandelt werden sollen, aber auch diejenige des Unternehmers, da ihm aufgezeigt wird, vor welchen rechtlichen Risiken er zu schützen ist und was er bei rechtlichen Verstößen zu unternehmen hat.

Tätig für Ochs Rechtsanwälte sind Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, gemeinsam mit Herrn Rechtsanwalt Sebastian Pfaff.

 


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