Die Autohaus Schmitz GmbH ist aufgrund der Einstellung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen nunmehr wieder voll handlungsfähig im Sinne des § 215 Abs. 2 Satz 1 InsO. Somit kann die Gesellschaft wieder frei über die Insolvenzmasse verfügen und insbesondere ihren gewerblichen Betrieb fortsetzen.
Damit ein Insolvenzverfahren im Sinne des § 213 InsO eingestellt wird, bedarf es der Zustimmung aller Insolvenzgläubiger, die Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet haben. Nachdem alle Insolvenzgläubiger der Einstellung zugestimmt hatten, konnten wir den Antrag auf Einstellung des Verfahrens einreichen. Da das zuständige Insolvenzgericht jedoch aufgrund falscher rechtlicher Würdigung dem Antrag zunächst nicht stattgab, teilte hingegen das Landgericht in zweiter Instanz die von uns vertretene korrekte Rechtsauffassung und stellte das Insolvenzverfahren final ein.
Insgesamt blicken Ochs Rechtsanwälte auf ein sehr interessantes und anspruchsvolles Mandat zurück, welches insbesondere umfangreiche Recherchearbeiten, die Vermittlung zwischen den einzelnen Beteiligten – den Insolvenzgläubigern, der Insolvenzschuldnerin, dem Insolvenzgericht, dem Landgericht und dem Insolvenzverwalter – und die tatsächliche und rechtliche Auseinandersetzung im gerichtlichen Verfahren erforderlich machte.
Für Ochs Rechtsanwälte federführend war Herr Rechtsanwalt Sebastian Pfaff tätig, diesen unterstützend Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.