26. Februar 2020

News

Unsere Mandanten – als Pflegeträger – verfügen über diverse Einrichtungen im Saarland, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Bayern. Die Einrichtungen umfassen stationäre wie auch ambulante Einrichtungen für Senioren und Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen, daneben ambulante (Pflege-)Dienste, Tagespflege, Fachschulen, Kindertagesstätten, Zentralküchen sowie eigene Verwaltungseinrichtungen und Fachschulen. Unsere Mandanten verbindet, dass sie nicht nur etwaige Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Bewohnern und Patienten einzuhalten haben, sondern ihnen obliegen auch weitere Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Arbeitnehmern/Dienstverpflichteten und weiteren Vertragspartnern.

Im Hinblick auf den demographischen Wandel der Bundesrepublik und die Wichtigkeit der Arbeit unserer Mandanten als Pflegeträger beraten wir diese auch in strukturellen Rechtsfragen. Diesbezüglich unterstützen wir Pflegeträger bei der Akquise und beim Erwerb von Immobilien und darüberhinausgehend auch bei etwaigen Finanzierungsfragen. Unsere ausgeprägte Fachexpertise im Immobilien- und Kapitalmarktrecht kommt hierbei zum Tragen.

Das breite Spektrum unserer rechtlichen Beratung und Vertretung der Pflegeträger umfasst auch Tätigkeiten des Forderungsmanagements. Unsere Fachkräfte weisen eine jahrelange Erfahrung in den Bereichen Inkasso und Zwangsvollstreckung nach.

Die federführende Beratung der Pflegeträger übernimmt Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, in der arbeitsrechtlichen Beratung Herr Rechtsanwalt Sebastian Pfaff und im Bereich des Forderungsmanagements Frau Rechtsfachwirtin Christina Kartes.


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