11. Dezember 2017

News

Ochs Rechtsanwälte haben die Roger-Gruppe im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen rechtlich beraten. Kern der gesellschaftsrechtlichen Transaktion war die Verschmelzung der Roger Gehäuse GmbH & Co KG auf die Roger Elektronikbauteile GmbH außerhalb des Umwandlungsgesetzes durch Einzelrechtsnachfolge. Häufig führen kaufmännische Erwägungen zu Umstrukturierungsmaßnahmen, durch die insbesondere Kosten erspart und Arbeitsabläufe optimiert werden sollen.

Die Übertragung der bestehenden Betriebe stellt dabei einen Betriebsübergang nach § 613a BGB dar. Bei der Übertragung von Assets im Rahmen der Restrukturierung sind daher auch arbeitsrechtliche Themen zu beachten.

Die Beratung unserer Kanzlei umfasste die Erstellung des Unternehmenskaufvertrages im Wege des Asset Deals, die gesellschaftsrechtlichen Beschlussregelungen auf Ebene der beteiligten Unternehmen, sowie die allgemeine arbeitsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang und dessen Folgen.

Für Ochs Rechtsanwälte waren Herr Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Herr Rechtsanwalt Pfaff tätig.


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