1. Dezember 2016

News

Ochs Rechtsanwälte haben die international tätige VerMoTec Sondermaschinenbauspezialist für Verbindungs- und Montagetechnik GmbH bei der Implementierung eines Mitarbeitermodells rechtlich beraten.

Das durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelte Mitarbeitermodell ist für Unternehmen interessant, die leitende Angestellte und das durch diese verkörperte Know‑How stärker an das Unternehmen binden möchten. Im Gegenzug erhalten die Mitarbeiter durch die Einräumung einer Kleinbeteiligung einen finanziellen Anreiz. Das finanzielle Risiko für das Unternehmen bleibt gering, da künftige Abfindungsansprüche der Mitarbeiter aus der Gesellschafterstellung eingeschränkt werden können. Im Zuge der Umsetzung des Mitarbeitermodells werden die Mitarbeiter mit Prokura ausgestattet, so dass die Übernahme zusätzlicher Verantwortung im Unternehmen durch die gebundenen Mitarbeiter auch nach außen Wirkung zeigt.

Die rechtliche Beratung umfasst die Anpassung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die Vorbereitung und Prüfung der Anteilsübertragungsverträge mit Rückübertragungsrecht zu Gunsten der Gesellschaft, sowie die Gestaltung der Beschränkungen der Prokuren im Innenverhältnis.

Für Ochs Rechtsanwälte sind Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht federführend sowie Frau Rechtsanwältin Michaela Müller tätig.


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