Anlässlich gesetzgeberischer Neueinführung des § 119c SGB V begleitet unsere Kanzlei mehrere gemeinnützige Träger bei der Gründung eines medizinischen Behandlungszentrums.
Ochs & Leu wurde mit der Strukturierung des gesellschaftsrechtlichen Rahmens für die Begründung eines medizinischen Zentrums betraut, das aus einem Kooperationsprojekt zwischen mehreren gemeinnützigen Trägern entsteht. Der Beratungsschwerpunkt liegt im GmbH-Recht, im Umwandlungsrecht sowie dem Gemeinnützigkeitsrecht. Ausgangspunkt ist die Umstrukturierung eines privatrechtlichen Unternehmens der therapeutischen Eingliederung und Nachsorge im Wege eines Rechtsformwechsels nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) hin zu einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Projektpartner des Kooperationsverbundes übernehmen die GmbH-Anteile und führen die Gesellschaft als gemeinnützige GmbH fort. Im Zusammenspiel mit dem auf Ebene der Gesellschafter vorhandenen Know-How entsteht auf diese Weise ein starker Kooperationsverbund im Sinne der gesetzlichen Voraussetzungen.
Hintergrund: Seit Inkrafttreten des § 119c SGB V Mitte des laufenden Jahres können medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen, die fachlich unter ständiger ärztlicher Leitung stehen und die Gewähr für eine leistungsfähige und wirtschaftliche Behandlung bieten, vom Zulassungsausschuss zur ambulanten Behandlung von Erwachsenen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen ermächtigt werden. Dabei sollen die medizinischen Behandlungszentren mit anderen behandelnden Ärzten, den Einrichtungen und Diensten der Eingliederungshilfe sowie dem Öffentlichen Gesundheitsdienst eng zusammenarbeiten.
Federführend im vorliegenden Mandat ist Herr Rechtsanwalt Dr. Leu.
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