Bundesweit schafft unsere Kanzlei die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Bau und den Betrieb neuer Kinderbetreuungsstätten, zumeist neben integrativer Betreuungsplätze. Neben der Prüfung und Gestaltung der grunderwerbsrechtlichen Verträge übernehmen wir die Beantwortung der rechtlichen Fragen zur Finanzierung und Refinanzierung durch die vertragsschließenden Gemeinden. Eines der derzeitigen Projekte ist ein neuer Kindergarten in der nördlichen Rheinland-Pfalz.
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