5. März 2015

News

Zahlreiche Mandanten haben uns mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt, nachdem sie fremdfinanzierte Kommanditbeteiligungen an diversen diffizitären und mittlerweile zumeist insolventen Immobilienbeteiligungsfonds der Unternehmensgruppe Falk erworben hatten.

Im Wesentlichen geht es um die gerichtliche Klärung der von den finanzierenden Kreditinstituten behaupteten Aufklärung über mögliche Haftungsrisiken. Damit in unmittelbarem Zusammenhang steht die Überprüfung der Frage, ob und welche Voraussetzungen das Finanzierungsmodell des Zinszahlungsdarlehens mit Tilgungsersatz an die Aufklärungspflichten der Berater stellt. Denn immerhin wird bei einer solchen eher atypischen Finanzierung das Tilgungsersatzprodukt (Rentenversicherung u. Ä.) „vorfinanziert“, anstatt dieses für den Anleger erkennbar zu beleihen.

Wegen dieser Fälle wurde zuletzt Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof erhoben, damit dieser abschließend Rechtsklarheit schaffen kann.


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