In Umsetzung der aus dem Jahr 2011 stammenden AIFM-Richtlinie der Europäischen Union (Richtlinie 2011/61/EU) gelten seit dem 22.07.2013 die wesentlichen Regelungen des neu geschaffenen Kapitalanlagegesetzbuches.
Ziel des neuen Kapitalanlagegesetzbuches ist die Schaffung eines geschlossenen Regelwerks für Investmentfonds und ihre Verwaltung. Dadurch soll der Aufsichts- und Regulierungsrahmen für Investmentfonds fortentwickelt und an die geänderten europäischen Vorgaben angepasst werden. Neben der Fortentwicklung des europäischen Binnenmarktes steht die Erreichung eines erhöhten Anlegerschutzes im Vordergrund.
Derzeit beraten wir unsere im Bereich von Fondsverwaltung tätigen Mandanten bei der Erfüllung der vielfältigen neuen gesetzlichen Anforderungen.