Wir möchten Herrn Rechtsanwalt Sebastian Pfaff zur Ernennung zum Fachanwalt für Arbeitsrecht gratulieren. Die Rechtsanwaltskammer des Saarlandes verlieh Herrn Rechtanwalt Pfaff diesen Titel durch den Vorsitzenden am 03.04.2024.
Zum Führen dieses Titels bedarf es dem Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrung im entsprechenden Fachgebiet. Die Fachanwaltsordnung verweist darauf, dass dieser Titel nur dann verliehen werden darf, wenn die Kenntnisse und Erfahrungen in erheblichem Maße das übersteigen, was üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung vermittelt wird.
Die praktische Erfahrung konnte Herr Rechtsanwalt Pfaff u. a. durch die Verhandlung eines Interessensausgleichs und Sozialplans (§§ 112, 112a BetrVG), Beratung aufgrund betriebsverfassungsrechtlicher Besonderheiten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch durch Führen nicht alltäglicher arbeitsgerichtlicher Verfahren, wie beispielsweise eine sog. Verdachtskündigung oder ein Schmerzensgeldverfahren, nachweisen.
Rechtsanwalt Pfaff berät Arbeitnehmer, Betriebsräte und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.