9. Dezember 2024

News

Das Erbbaurecht gewinnt in der Immobilienwirtschaft immer mehr an Bedeutung. Als Alternative zum Grundstückskaufvertrag wird es von Kommunen und Gemeinden, aber auch von der Privatwirtschaft eingesetzt. Es bietet für den Grundstückseigentümer die Möglichkeit, den Zugriff auf ein Grundstück zu vergeben, ohne das Eigentum endgültig aufzugeben. Für den Investor bietet es interessante langfristige Optionen zur Umsetzung von Immobilienprojekten. Die Vertragsparteien können ein langfristiges Erbbaurecht auch verlängern.

In einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10.07.2024 wurde entschieden, dass die Verlängerung eines Erbbaurechts der Grunderwerbsteuer unterliegt. Gestritten wurde über die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Verlängerung des Erbbaurechts. Im Urteil wurde klargestellt, dass die Bemessungsgrundlage der kapitalisierte Erbbauzins für den Verlängerungszeitraum ist und eine Abzinsung des kapitalisierten Erbbauzinses nicht vorgenommen werden kann.

Rechtsanwälte Ochs haben langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Erbbaurechtsverträgen für Städte und Kommunen, sowie der rechtlichen Begleitung großer Bauprojekte!

Wir beraten Sie in allen Vertragsangelegenheiten und verhandeln die entscheidenden Inhalte mit den jeweiligen Vertragspartnern. Gerne werden wir Sie bei der Umsetzung von Immobilienprojekten in diesem Bereich des Immobilienrechts umfassend beraten und unterstützen.


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