24. April 2023

News

Aktuell besteht für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) kein Register. Daher können sich Geschäftspartner vor Vertragsschluss nicht über die Existenz einer solchen Gesellschaft, noch deren Gesellschafter informieren. Dies soll sich zum 01.01.2024 ändern. Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts soll ein solches Register – ähnlich demjenigen des Handels- und Partnerschaftsregisters – eingeführt werden. Eine Verpflichtung zur Eintragung besteht nicht. Allerdings ist die Eintragung in diesem Register Bedingung für bestimmte Transaktionen, beispielsweise dem Erwerb von Grundstücken.

Informieren Sie sich daher frühzeitig über die Eintragung Ihrer Gesellschaft bürgerlichen Rechts in diesem Register. Gerne stehen wir Ihnen insoweit beratend zur Verfügung.


Durch die Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Um das beste Surferlebnis dieser Seite zu garantieren, sind die Grundeinstellungen auf „Cookie zulassen“ eingestellt. Wenn Sie mit dieser Einstellung einverstanden sind klicken Sie bitte auf „Akzeptieren“.

Schließen