2. Mai 2014

News

Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs wurde vom Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes am 16.04.2014 zum „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ ernannt und ist seither berechtigt, diese Bezeichnung zu führen.

Ein Fachanwalt verfügt über besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im entsprechenden Fachgebiet. Diese übersteigen in erheblichem Maß das, was üblicher Weise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird (vgl. § 2 FAO).

Wir freuen uns, dass wir den zentralen Bereich unserer Dienstleistungen für unsere Mandanten mit diesem wichtigen Fachanwaltstitel unterlegen konnten.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Tätigkeit unserer Kanzlei im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwaltsordnung (FAO)


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