Die Ochs Rechtsanwaltsgesellschaft hat den im Bereich der Förderung der Altenhilfe und der Hilfe für Menschen mit Behinderungen überregional tätigen gemeinnützigen Saarländischer Schwesternverband e.V. bei dem Abschluss eines für den Verein strategisch bedeutsamen Erbbaurechtsvertrages beraten. Mit dem Abschluss des Erbbaurechtsvertrages konnte der Schwesternverband einen wichtigen Standort für die Errichtung einer Pflegeeinrichtung mit Betreutem Wohnen sichern. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Ochs Rechtsanwaltsgesellschaft lag in der Ausgestaltung des Erbbaurechtsvertrages mit Ankaufsoption und der Verhandlungsführung gegenüber den Vertretern der Gemeinde. Der Abschluss des Erbbaurechtsvertrages erwies sich vorliegend als wirtschaftlich sinnvolle Alternative gegenüber dem käuflichen Erwerb des Grundstücks.
Für Ochs Rechtsanwälte war Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs federführend tätig.
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