18. März 2024

News

Unternehmen können sich abseits der klassischen Übertragungsverträge (Share-Deal/Asset-Deal) oder des Umwandlungsrechts auch über sogenannte Unternehmensverträge miteinander auseinandersetzen. Ochs Rechtsanwälte begleiten aktuell eine Angelegenheit, wonach ein im Pflegebereich tätiger Konzern eine ebenso im Pflegebereich tätige GmbH zukünftig führen soll. Das geeignete Gestaltungsmittel ist vorliegend ein sogenannter echter Betriebsführungsvertrag.

Durch den echten Betriebsführungsvertrag führt die Betriebsführerin den Betrieb im Namen und für Rechnung des Betriebsinhabers und erhält dafür eine Vergütung. Die Betriebsinhaberin wird durch die Betriebsführerin vertreten, ansonsten ändert sich für sie jedoch nichts. Ihr persönlicher Einsatz kann somit nach und nach begrenzt werden, was sich insbesondere für den Fall des Betriebsinhabers anbietet, da sich dieser schrittweise aus dem operativen Geschäft zurückziehen kann, gleichzeitig jedoch Rechteinhaber seiner Firma bleibt. Auch die Aufdeckung stiller Reserven kann vermieden werden.

Für Ochs Rechtsanwälte tätig sind Herr Rechtsanwalt Dr. Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Herr Rechtsanwalt Pfaff.


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