29. April 2024

News

Große Bauprojekte erfordern angemessene und ausreichende Sicherheiten, um Projektstillstände, Insolvenzen und Vertragsbrüche abzufedern.

Es bieten sich verschiedene Sicherungsmöglichkeiten für Auftraggeber und Auftragnehmer an, um die Umsetzung eines Bauvorhabens möglichst risikofrei und sicher zu gestalten.

So lassen sich Vertragserfüllung, Anzahlungen und die Mängelgewährleistung durch unterschiedliche Arten von Bürgschaften absichern, sogar auf erstes Anfordern. Doch auch bei der richtigen Verwendung der Sicherheiten im Vertrag ist Vorsicht geboten! Ein Verstoß gegen das AGB-Recht kann zur vollständigen Unwirksamkeit der vereinbarten Sicherheit führen.

Ochs Rechtsanwälte sind auf die Erstellung und Verhandlung von Bauverträgen und die rechtliche Begleitung von Bauprojekten, sowie Green- und Brownfield-Entwicklungen spezialisiert. Wir beraten Sie gerne über alternative Sicherungsmöglichkeiten im Bauvertrag und unterstützen Sie bei der Durchsetzung gegenüber ihren Vertragspartnern.


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