Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den jüngsten von unserer Kanzlei erstellten Kapitalanlageprospekt betreffend die Beteiligung an einer Fondsgesellschaft, die eine freistehende Solaranlage im Saarpfalz-Kreis betreiben wird, innerhalb der gesetzlichen dreiwöchtigen Ausschlussfrist genehmigt. Damit ist das Gesamtprojekt, einschließlich der Gestaltung aller wesentlichen Verträge, erfolgreich innerhalb weniger Monate durchgeführt und zum Abschluss gebracht worden.
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