14. September 2016

News

Die Ochs Rechtsanwaltsgesellschaft hat den im Bereich der Förderung der Altenhilfe und der Hilfe für Menschen mit Behinderungen gemeinnützig tätigen Saarländischer Schwesternverband e.V. erfolgreich bei der Ausgliederung von Betrieben, Diensten und Einrichtungen in eine gemeinnützige GmbH beraten. Ziel des Schwesternverbandes war es, seine bisher als eingetragener Verein geführten Betriebe, Dienste und Einrichtungen zum überwiegenden Teil künftig in der Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH zu betreiben, sonstiges Vermögen jedoch beim Verein zu belassen. Der hierfür erforderliche Beschluss der Mitgliederversammlung wurde wirksam gefasst. Im Rahmen der Ausgliederung werden die betroffenen Teile des Vereinsvermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Neugründung mit allen Rechten und Pflichten auf die neu entstehende gGmbH als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Nach der Fassung des wirksamen Beschlusses der Mitgliederversammlung kann die Ausgliederung auf den vereinbarten Stichtag vollzogen werden.

Im Zuge der über ein Jahr andauernden Vorbereitungshandlungen entwickelte die Ochs Rechtsanwaltsgesellschaft das Gesamtkonzept zur Ausgliederung der betroffenen Vermögenswerte. Auf dieser Grundlage wurden die zur Ausgliederung notwendigen Verträge, insbesondere der Ausgliederungsplan, der Gesellschaftsvertrag der neu zu gründenden gGmbH, die erforderlichen Änderungen der bestehenden Vereinssatzung, sowie der Ausgliederungsbericht erstellt. Ferner unterstützte die Ochs Rechtsanwaltsgesellschaft den Schwesternverband bei der Vorbereitung und Durchführung der für die Ausgliederung notwendigen Mitgliederversammlung.

Für Ochs Rechtsanwälte war Herr Rechtsanwalt Dr. Bernd Ochs federführend tätig.

Weitere hilfreiche Informationen in diesem Zusammenhang finden Sie unter:

 


Durch die Nutzung dieser Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Um das beste Surferlebnis dieser Seite zu garantieren, sind die Grundeinstellungen auf „Cookie zulassen“ eingestellt. Wenn Sie mit dieser Einstellung einverstanden sind klicken Sie bitte auf „Akzeptieren“.

Schließen