12. April 2016

News

Sowohl das immer umfassendere Recht des Verbraucherschutzes als auch die Diskussionen über die Sicherheit unserer Daten auf Servern und im Internet haben dazu geführt, dass der Datenschutz ein dauerhaft heiß diskutiertes Thema ist. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund der Entwicklungen um die Safe-Harbor-Entscheidung des EuGH.

Im Rahmen der Vertragsgestaltung beraten wir daher auch Mandanten speziell im Bereich der sicheren Datenübermittlung von Endkunden oder sonstigen Beteiligten. Hier sind besonders Software-Verträge relevant, die auf personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Abs. 1 BDSG zugreifen und diese in ganz unterschiedlichen Varianten verarbeiten, erheben oder nutzen. Ebenfalls sehr relevant ist dieses Thema im Rahmen von Wartungs- und Softwarepflegeverträgen. Auch hier besteht die regelmäßige Gefahr mit derartigen Daten des Auftraggebers in Kontakt zu kommen.

Da jedoch die Verantwortung für die Daten gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 BDSG immer beim Auftraggeber verbleibt, ist es für viele Unternehmen wichtig, dies im Auge zu haben und entsprechende Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarungen abzuschließen.

Ochs Rechtsanwälte beraten umfassend in vertraglichen Angelegenheiten des IT-Rechts.

Ansprechpartner sind Herr Rechtsanwalt Dr. Ochs, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Frau Rechtsanwältin Michaela Müller.


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