Die sinnvolle Verwertung des in Klärwerken regelmäßig anfallenden Abfallprodukts Klärschlamm stellte eine ökologische und ökonomische Herausforderung für jede Gemeinde dar.
Unsere Kanzlei ist derzeit mit der Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen eines solchen Klärschlammverwertungsprojekts betraut. Konkret geht es um die Ergänzung eines auf kommunalem Boden betriebenen Müllheizkraftwerks (kurz: MHKW) um eine in örtlicher Nähe anzusiedelnde Klärschlammtrocknungsanlage, welche durch einen privaten Investor errichtet und betrieben werden soll. Mit Hilfe eines Teils der im MHKW anfallenden Wärmeenergie soll der kommunale Klärschlammabfall so verändert werden, dass er seinerseits als Brennstoff im MHKW verwertbar ist. Dies erfordert neben der Gestaltung der projektspezifischen Verträge mit dem Betreiber und dem Betriebsprüfer des MHKW (etwa der Energielieferungsverträge) insbesondere die Regelung der Lieferbeziehung zwischen dem Betreiber der Klärschlammtrocknungsanlage und den kommunalen Klärwerken.