4. Dezember 2012

News

Auch im gemeinnützigen Bereich ist die Beschaffung finanzieller Mittel zur Verwirklichung gemeinnütziger Zwecke von immer wichtigerer Bedeutung. Unsere Kanzlei entwickelt deshalb für seine gemeinnützigen Mandanten derzeit die rechtlichen Grundlagen einer Vielzahl alternativer Finanzierungsmodelle.

Im Fokus steht dabei die Beteiligung von Anlegern, deren vorrangiges Ziel nicht die dauerhafte Maximierung von Kapital zu eigenen Zwecken ist, sondern die effektive Unterstützung eines bestimmten gemeinnützigen Projekts. Die eingesetzten Gelder werden dabei nicht im klassischen Sinne gespendet. Sie werden vielmehr nach Erreichung des temporären Projektziels (etwa Errichtung einer Behindertenwohneinrichtung) in voller Höhe und optional kapitalmarktüblich verzinst an die Anleger zurückerstattet. Sie stehen diesen also in vollem Umfang wieder zur Verfügung. Bei den Unterstützern in vorstehendem Sinn handelt es sich unter anderem um Angehörige der Betroffenen sowie Bürger mit gemeinnützigem Engagement.


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