8. April 2024

News

Entgegen der üblichen Annahme kann es auch im Jahr 2024 zu Betriebsratswahlen kommen. Im Regelfall finden Betriebsratswahlen alle vier Jahre statt, der nächste Turnus wäre also März bis Mai 2026. § 13 Abs. 1 BetrVG regelt, dass Betriebsratswahlen alle vier Jahre im Zeitraum zwischen 01.03. und dem 31.05. stattfinden. Doch es sind auch Sonderfälle denkbar:

Besteht im Betrieb selbst noch kein Betriebsrat, so ist auch außerhalb des vorgeschilderten Zeitraums eine Betriebsratswahl möglich, § 13 Abs. 2 Nr. 6 BetrVG. Im Übrigen findet eine Betriebsratswahl außerhalb des vorzitierten Zeitraums auch bei erheblichen Schwankungen des Personalbestands, bei entsprechendem Rücktritt der Betriebsratsmitglieder statt oder wenn eine Betriebsratswahl angefochten oder durch gerichtliche Entscheidung aufgelöst wurde, § 13 Abs. 2 BetrVG.

Über die Notwendigkeit und die Durchführung einer entsprechenden Betriebsratswahl beraten wir Sie gerne. Für Ochs Rechtsanwälte federführend im Arbeitsrecht tätig ist Herr Rechtsanwalt Sebastian Pfaff.


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